Prüfungsanmeldung und Prüfungsabwicklung

PRÜFUNGSANMELDUNG

Die Anmeldung der Prüfung erfolgt in Form eines Prüfungsauftrages. Die geltenden Tarife wurden auf Grund des Bundesgesetzes, BGBl. Nr. 515/1994, im Einvernehmen mit dem Bundesministerium für Finanzen angeordnet.

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