Berufsausübung
Die Anerkennung beruflicher Qualifikation ist allgemein im Berufsausbildungsgesetz (BAG) §28 geregelt.
Das bedeutet, dass man nach erfolgreicher Reife- und Diplomprüfung in den Berufen des Ausbildungsschwerpunktes den Facharbeitern gleichgestellt ist.
Berufsfelder und Befähigungen nach dem Abschluss
- Softwareentwickler/-in in der Landwirtschaft und Technik
- Elektronikentwickler/-in in der Landtechnik
- Manger/-in in technischen und landwirtschaftlichen Bereichen
- Technische, landwirtschaftliche und kaufmännische Berufsbefähigungen nach facheinschlägiger Verwendung, Gründung innovativer landtechnischer Unternehmen
- Anrechnung von Lehr- und Ausbildungszeiten
- Ersatz der Unternehmerprüfung
Nach dreijähriger facheinschlägiger Verwendung kann die Qualifikation “Ingenieur” durch ein Fachgespräch erworben werden.
Siehe dazu auch: https://info.bmlrt.gv.at/im-fokus/bildung/schulen/land-forstwirtschaftliches-schulwesen/ingenieurtitel.html.
Gewerbeanmeldung
Die genaueren Bestimmungen dazu werden vom zuständigen Bundesminister per Verordnung festgelegt und können in der Gewerbeordnung nachgelesen werden.
Landwirtschaft
Gemäß Land- und forstwirtschaftlichen Berufsausbildungsgesetzes LFBAG 1990 §8 ersetzt der Abschluss die land- und forstwirtschaftlichen Lehre und Facharbeiterprüfung.
Zugang zu Fachhochschulen und Universitäten
Mit erfolgreichem Abschluss ist der Zugang zu den Fachhochschulen und Universitäten in vollem Umfang gegeben.