Aufnahmeverfahren

Wir freuen uns, dass Sie sich für die Aufnahme an unsere Schule interessieren.

Beachten Sie bitte folgende Aufnahmemodalitäten!

Ihr Aufnahmeantrag muss bis spätestens 2. Freitag nach Ihren Semesterferien bei uns eingelangt sein! Eine Voranmeldung ist nicht nötig!

Hier eine genaue Anleitung zur Aufnahme an unsere Schule:

  • Laden Sie sich bitte den entsprechenden Anmeldebogen und das Informationsformular zum Aufnahmeverfahren herunter (siehe Downloads).
  • Zusätzlich benötigen wir noch
    - das Original der letzten Schulnachricht (meist 8. Schulstufe bzw. 11. Schulstufe) und
    - eine Kopie dieser Schulnachricht
    - einen Meldezettel in Kopie (ZMR-Auszug)
    einen Meldezettel bzw. ZMR-Auszug des Aufnahmebewerbers / der Aufnahmebewerberin in Kopie
    aktueller Meldezettel bzw. ZMR-Auszug der Erziehungsberechtigten in Kopie,
  • Abgabe der gesammelten Unterlagen bis spätestens den 2. Freitag nach Ihren Semesterferien
    • entweder persönlich im Sekretariat (Schloss Weinzierl)
      • montags bis freitags von 07:30 bis 15:00 Uhr
      • Sie erhalten die originale Schulnachricht sofort zurück.
    • oder per Post
      • Die originale Schulnachricht wird umgehend per Post retourniert.
  • Es erfolgt eine Reihung der Aufnahmebewerberinnen und Aufnahmebewerber nach dem Notendurchschnitt des zuletzt ergangenen Zeugnisses (im Regelfall die Schulnachricht der 8. Schulstufe bzw. die der 11. Schulstufe).
  • Bis spätestens 22. März 2027 erfolgt eine Mitteilung über die Zuweisung eines Schulplatzes.
  • Ein zugewiesener Schulplatz gilt als verbindlich. Die Nichtannahme eines zugewiesenen Schulplatzes ist nur aus besonderen Gründen zulässig.

Gesetzliche Aufnahmevoraussetzungen 5-jährige Abteilungen:

  • AHS: erfolgreicher Abschluss der 8. Schulstufe (mit Ausnahme von Latein, Zweite lebende Fremdsprache, Geometrisches Zeichnen)
  • MS: erfolgreicher Abschluss der 8. Schulstufe = positive Beurteilung im Leistungsniveau „Standard AHS“ oder eine Beurteilung nicht schlechter als „Gut“ im Leistungsniveau „Standard“ (andernfalls Aufnahmeprüfung)
  • erfolgreicher Abschluss der Polytechnischen Schule (9. Schulstufe)
  • erfolgreicher Abschluss der 1. Klasse einer berufsbildenden mittleren Schule

Gesetzliche Aufnahmevoraussetzungen 3-jähriger Aufbaulehrgang:

  • erfolgreicher Abschluss von min. 3 Stufen einer land- und forstwirtschaftlichen Fachschule (= Regelfall)
  • eine min. 3-jährige praktische Verwendung in der Land- und Forstwirtschaft mit Berufsschulbesuch
  • eine min. 1-jährige praktische Verwendung in der Land- und Forstwirtschaft und der erfolgreiche Besuch von mindestens zwei Stufen einer land- und forstwirtschaftlichen Fachschule

Für weitere Informationen blättern Sie in unserer Homepage!

Kontaktieren Sie uns für nähere Auskünfte

> Beachten Sie bitte unsere Bürozeiten:
   Mo.-Fr. 07:00-12:00 und 12:30-15:30

Am Foto oben bauen Schüler der Abteilung IT einen Kleinroboter zusammen, der dann über einen Arduino-Mikrocontroller angesteuert wird!