Ihr Aufnahmeantrag muss bis spätestens 2. Freitag nach Ihren Semesterferien bei uns eingelangt sein! Eine Voranmeldung ist nicht nötig!
Hier eine genaue Anleitung zur Aufnahme an unsere Schule:
- Laden Sie sich bitte den entsprechenden Anmeldebogen und das Informationsformular zum Aufnahmeverfahren herunter (siehe Downloads).
- Zusätzlich benötigen wir noch
- das Original der letzten Schulnachricht (meist 8. Schulstufe bzw. 11. Schulstufe) und
- eine Kopie dieser Schulnachricht
- einen Meldezettel in Kopie (ZMR-Auszug)
- einen Meldezettel bzw. ZMR-Auszug des Aufnahmebewerbers / der Aufnahmebewerberin in Kopie
- aktueller Meldezettel bzw. ZMR-Auszug der Erziehungsberechtigten in Kopie, - Abgabe der gesammelten Unterlagen bis spätestens den 2. Freitag nach Ihren Semesterferien
- entweder persönlich im Sekretariat (Schloss Weinzierl)
- montags bis freitags von 07:30 bis 15:00 Uhr
- Sie erhalten die originale Schulnachricht sofort zurück.
- oder per Post
- Die originale Schulnachricht wird umgehend per Post retourniert.
- entweder persönlich im Sekretariat (Schloss Weinzierl)
- Es erfolgt eine Reihung der Aufnahmebewerberinnen und Aufnahmebewerber nach dem Notendurchschnitt des zuletzt ergangenen Zeugnisses (im Regelfall die Schulnachricht der 8. Schulstufe bzw. die der 11. Schulstufe).
- Bis spätestens 22. März 2027 erfolgt eine Mitteilung über die Zuweisung eines Schulplatzes.
- Ein zugewiesener Schulplatz gilt als verbindlich. Die Nichtannahme eines zugewiesenen Schulplatzes ist nur aus besonderen Gründen zulässig.
Gesetzliche Aufnahmevoraussetzungen 5-jährige Abteilungen:
- AHS: erfolgreicher Abschluss der 8. Schulstufe (mit Ausnahme von Latein, Zweite lebende Fremdsprache, Geometrisches Zeichnen)
- MS: erfolgreicher Abschluss der 8. Schulstufe = positive Beurteilung im Leistungsniveau „Standard AHS“ oder eine Beurteilung nicht schlechter als „Gut“ im Leistungsniveau „Standard“ (andernfalls Aufnahmeprüfung)
- erfolgreicher Abschluss der Polytechnischen Schule (9. Schulstufe)
- erfolgreicher Abschluss der 1. Klasse einer berufsbildenden mittleren Schule
Gesetzliche Aufnahmevoraussetzungen 3-jähriger Aufbaulehrgang:
- erfolgreicher Abschluss von min. 3 Stufen einer land- und forstwirtschaftlichen Fachschule (= Regelfall)
- eine min. 3-jährige praktische Verwendung in der Land- und Forstwirtschaft mit Berufsschulbesuch
- eine min. 1-jährige praktische Verwendung in der Land- und Forstwirtschaft und der erfolgreiche Besuch von mindestens zwei Stufen einer land- und forstwirtschaftlichen Fachschule
Für weitere Informationen blättern Sie in unserer Homepage!
- Landwirtschaft inkl. 3-jähriger Aufbaulehrgang
- Landtechnik
- Lebensmittel- und Biotechnologie
- Informationstechnologie in der Landwirtschaft
> Kontaktieren Sie uns für nähere Auskünfte
> Beachten Sie bitte unsere Bürozeiten:
Mo.-Fr. 07:00-12:00 und 12:30-15:30
Am Foto oben bauen Schüler der Abteilung IT einen Kleinroboter zusammen, der dann über einen Arduino-Mikrocontroller angesteuert wird!