Landesgesetzliche Pflanzenschutzgerätekontrolle

Zur Umsetzung der Richtlinie 2009/128/EG über einen Aktionsrahmen der Gemeinschaft für die nachhaltige Verwendung von Pestiziden, ist auf Basis von einschlägigen Landesgesetzen und -verordnungen eine umfassende periodische Kontrolle von Pflanzenschutzgeräten durchzuführen.

Informationen und Links für Werkstätten

Maß- und Eichgesetz

Messgeräte unterliegen insbesondere dem Maß- und Eichgesetz, sofern sie für Amtshandlungen oder von öffentlich bestellten Überwachungsorganen verwendet werden: www.ris.bka.gv.at/GeltendeFassung.wxe?Abfrage=Bundesnormen&Gesetzesnummer=10011268

Die vom Bundesamt für Eich- und Vermessungswesen ermächtigten Eichstellen verschiedener Messgeräte sind dem Eichstellenverzeichnis zu entnehmen: https://www.metrologie.at/wp-content/uploads/Eichstellenverzeichnis_Stand_-Okt-2021.pdf

 

Die von der Akkreditierungsstelle ermächtigten Kalibrierstellen
verschiedener Messgeräte sind folgendem Verzeichnis zu entnehmen:
www.bmdw.gv.at/Services/Akkreditierung/AkkreditiertePIZ-Stellen.html

 

Kontrollberichte Muster

Der INHALT der in der Prüfanleitung beschriebenen Überprüfung von Pflanzenschutzgeräten ist in den folgenden Links beschrieben (Muster für Kontrollberichte):

Autorisierung von Werkstätten

Ansuchen um Autorisierung nach landesgesetzlicher Regelung in NÖ
Werkstätten können Ansuchen um Autorisierung an die Landesregierung stellen, wenn sie über die erforderliche technische Ausstattung und das notwendige, geschulte Personal zur Durchführung der in den §§ 4 und 5 angeführten Überprüfung erfüllen.
Ein Musteransuchen finden Sie im folgenden Link: Musteransuchen

 

Autorisierung von Werkstätten nach landesgesetzlicher Regelung in OÖ
Die 1. Kontaktaufnahme erfolgt mit der BLT Wieselburg  „KONTAKT“. Bei positiver Befundung ist mit der Bescheinigung bei der zuständigen Bezirksverwaltungsbehörde um Autorisierung anzusuchen (siehe § 6 der Oö. Pflanzenschutzgeräteüberprüfungsverordnung)

 

Übersicht der autorisierte Werkstätten

Folgenden autorisierten Werkstätten sind zur Überprüfung der gekennzeichneten Gerätearten an den folgenden Standorten berechtigt

 

Bundesland Link
Burgenland www.burgenland.at/themen/agrar/register-der-zur-ueberpruefung-von-pflanzenschutzgeraeten-autorisierten-werkstaetten/
Kärnten ktn.lko.at/volltextsuche+2500++1748828+5327?npf_cache=no&fulltext_search=feldspritzen+%C3%BCberpr%C3%BCfen
Niederösterreich

https://www.noe.gv.at/noe/Landwirtschaft/NOe_Register_Werkstaetten_Pflanzenschutzgeraeteueberpruefung.pdf

Oberösterreich https://www.land-oberoesterreich.gv.at/17937.htm
Salzburg www.salzburg.gv.at/agrarwald_/Documents/Pflanzenschutz_autorisierte%20Werkst%c3%a4tten_2018.pdf 
Steiermark

https://www.agrar.steiermark.at/cms/dokumente/12374469_75236882/e2a0f8d8/PS-Ger%C3%A4te-VO_INFO_%C3%BCber_anerkannte_Werkst%C3%A4tten_DEZ.2021.pdf

Tirol www.tirol.gv.at/landwirtschaft-forstwirtschaft/agrar/boden-pflanzen-und-ernaehrungssicherheit/pflanzengesundheit/pflanzenschutzmittel/
Vorarlberg https://www.ris.bka.gv.at/GeltendeFassung.wxe?Abfrage=LrVbg&Gesetzesnummer=20000828
Wien https://www.wien.gv.at/umwelt/parks/pflanzenschutz/pflanzenschutzmittel.html

 

Schulung für Kontrollpersonal

  • Bildungswerkstatt Mold (für Feldspritzen & Gebläsesprüher)
    Ansprechperson: Ing. Roman Hauer,
    Tel.: +43 (0)5 0259 29500, E-Mail: office(at)mold.lk-noe.at
    ⇒ Schulungstermine und Anmeldungsformular: www.bildungswerkstatt-mold.at
  • Gleisdorf/Verband Steirischen Erwerbsobstbauern, Fachgruppe Technik
    (für Gebläsesprüher)
     
    Ansprechperson: Wolfgang Matzer M.Sc.,
    Tel.: +43 (0)664 3101387,  E-Mail: fachgruppe(at)obstwein-technik.eu