Nähere Details finden Sie u.a. in den Links des BMLRT (https://info.bmlrt.gv.at/themen/landwirtschaft/betriebswirtschaftliches-vermarktung/betriebsmittel-rechtsinfo/Pflanzenschutzmittel.html) und der Bundesländer.
Bundesland | Landesgesetz, -Verordnung bzw. Erlass |
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Burgenland | |
Kärnten | Kärntner Landes-Pflanzenschutzmittelgesetz Kärntner Pflanzenschutzgeräteüberprüfungsverordnung – K- PGÜV |
Niederösterreich | |
Oberösterreich | |
Salzburg | |
Steiermark | |
Tirol | |
Vorarlberg | |
Wien |
Informationen und Links für Werkstätten
Maß- und Eichgesetz
Messgeräte unterliegen insbesondere dem Maß- und Eichgesetz, sofern sie für Amtshandlungen oder von öffentlich bestellten Überwachungsorganen verwendet werden: www.ris.bka.gv.at/GeltendeFassung.wxe?Abfrage=Bundesnormen&Gesetzesnummer=10011268
Die vom Bundesamt für Eich- und Vermessungswesen ermächtigten Eichstellen verschiedener Messgeräte sind dem Eichstellenverzeichnis zu entnehmen: https://www.metrologie.at/wp-content/uploads/Eichstellenverzeichnis_Stand_-Okt-2021.pdf
Die von der Akkreditierungsstelle ermächtigten Kalibrierstellen
verschiedener Messgeräte sind folgendem Verzeichnis zu entnehmen:
www.bmdw.gv.at/Services/Akkreditierung/AkkreditiertePIZ-Stellen.html
Kontrollberichte Muster
Der INHALT der in der Prüfanleitung beschriebenen Überprüfung von Pflanzenschutzgeräten ist in den folgenden Links beschrieben (Muster für Kontrollberichte):
Autorisierung von Werkstätten
Ansuchen um Autorisierung nach landesgesetzlicher Regelung in NÖ
Werkstätten können Ansuchen um Autorisierung an die Landesregierung stellen, wenn sie über die erforderliche technische Ausstattung und das notwendige, geschulte Personal zur Durchführung der in den §§ 4 und 5 angeführten Überprüfung erfüllen.
Ein Musteransuchen finden Sie im folgenden Link: Musteransuchen
Autorisierung von Werkstätten nach landesgesetzlicher Regelung in OÖ
Die 1. Kontaktaufnahme erfolgt mit der BLT Wieselburg „KONTAKT“. Bei positiver Befundung ist mit der Bescheinigung bei der zuständigen Bezirksverwaltungsbehörde um Autorisierung anzusuchen (siehe § 6 der Oö. Pflanzenschutzgeräteüberprüfungsverordnung)
Übersicht der autorisierte Werkstätten
Folgenden autorisierten Werkstätten sind zur Überprüfung der gekennzeichneten Gerätearten an den folgenden Standorten berechtigt
Schulung für Kontrollpersonal
- Bildungswerkstatt Mold (für Feldspritzen & Gebläsesprüher)
Ansprechperson: Ing. Roman Hauer,
Tel.: +43 (0)5 0259 29500, E-Mail: office(at)mold.lk-noe.at
⇒ Schulungstermine und Anmeldungsformular: www.bildungswerkstatt-mold.at - Gleisdorf/Verband Steirischen Erwerbsobstbauern, Fachgruppe Technik
(für Gebläsesprüher)
Ansprechperson: Wolfgang Matzer M.Sc.,
Tel.: +43 (0)664 3101387, E-Mail: fachgruppe(at)obstwein-technik.eu
Kontakte: