Feuerungen

Prüfungen an Heizkesseln für biogene Brennstoffe werden seit Jahrzehnten an der BLT gemäß ÖNORM EN 303-5 “Heizkessel für feste Brennstoffe” durchgeführt. Die Feuerungen müssen bei der Prüfung den Nachweis zur Einhaltung der Leistungsangaben, Emissionsgrenzwerte und der geforderten Wirkungsgrade bei Nenn- und kleinster Wärmeleistung erbringen, sowie sicherheitstechnische Anforderungen erfüllen.